44 – Selbstbestimmung

Den meisten Frauen der ersten sozialistischen Frauenbewegung war die Ungerechtigkeit des § 218 ebenso klar wie einigen Aktivistinnen aus radikalen bürgerlichen Frauenorganisationen. Damals wurde eine Schwangere, »welche ihre Frucht abtreibt oder im Leib tötet« (§ 218 Reichsstrafgesetzbuch vom 01.01.1872), mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus bestraft. Frauen wandten sich dagegen, dass das Strafrecht Frauen als […]